Prognoseintervall für eine zukünftige Beobachtung oder Stichprobe

Dieses Makro berechnet anhand einer angegebenen Zufallsstichprobe aus einer Grundgesamtheit eine Prognosegrenze bzw. ein Prognoseintervall entweder für eine einzelne zukünftige Beobachtung aus der Grundgesamtheit (wenn der zukünftige Stichprobenumfang 1 ist) oder für den Mittelwert und die Standardabweichung einer zukünftigen Stichprobe aus der Grundgesamtheit (wenn der zukünftige Stichprobenumfang > 1 ist).

Herunterladen des Makros

Vergewissern Sie sich, dass Sie in Minitab den Speicherort des heruntergeladenen Makros angegeben haben. Wählen Sie Datei > Optionen > Allgemein aus. Navigieren Sie im Feld Speicherort für Makros zu dem Speicherort, an dem Sie Makrodateien ablegen.

Wichtig

Wenn Sie einen älteren Webbrowser verwenden und auf die Schaltfläche Herunterladen klicken, wird die Datei möglicherweise in Quicktime geöffnet; für dieses Programm wird dieselbe Dateinamenerweiterung „.mac“ wie für Minitab-Makros verwendet. Um das Makro zu speichern, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Schaltfläche Herunterladen, und wählen Sie Ziel speichern unter aus.

Erforderliche Eingaben

  • Eine Spalte mit numerischen Werten

Optionale Eingaben

OSIDE K
Geben Sie dies an, um ausschließlich eine untere (OSIDE 1) bzw. eine obere (OSIDE 2) Prognosegrenze abzurufen.
CONF K
Geben Sie dies an, um ein vom Standardwert 0,95 abweichendes Konfidenzniveau für das Intervall bzw. die Grenze anzugeben.
OBS K
Geben Sie dies an, um den zukünftigen Stichprobenumfang (Standardwert 1) zu ändern. Bei einem größeren Wert als 1 wird für den zukünftigen Stichprobenumfang ein Prognoseintervall bzw. eine Prognosegrenze für den Mittelwert und die Standardabweichung dieser zukünftigen Stichprobe berechnet.

Ausführen des Makros

Angenommen, die Daten sind in C1 gespeichert. Um das Makro auszuführen, wählen Sie Ansicht > Befehlszeile/Verlauf aus, und geben Sie Folgendes ein:

%PREDINT C1

Klicken Sie auf Durchlauf.

Weitere Informationen

Referenz

Hahn und Meeker (1991), S. 61-64.