Ein Verpackungstechniker möchte ein neues Verfahren zum Versiegeln von Snackbeuteln testen. Die beim Öffnen der Beutel aufzuwendende Kraft muss innerhalb von 10 % des Sollwerts von 4,2 N (Newton) liegen. Ehe der Techniker die Daten für einen Äquivalenztest bei einer Stichprobe erfasst, bestimmt er anhand einer Berechnung von Trennschärfe und Stichprobenumfang, wie groß die Stichprobe sein muss, um eine Trennschärfe von 80 % (0,8) zu erzielen. Auf der Grundlage früherer Stichproben schätzt er die Standardabweichung der Grundgesamtheit auf 0,332.
Wenn die Differenz 0 beträgt (die mittlere Kraft entspricht dem Sollwert), benötigt der Techniker einen Stichprobenumfang von 7, um eine Trennschärfe von 0,8 zu erreichen. Verwendet er einen Stichprobenumfang von 9, beträgt die Trennschärfe des Tests für eine Differenz von 0 mehr als 0,9.
Wenn die Differenz näher an der oberen Äquivalenzgrenze (0,42) liegt, benötigt der Techniker einen größeren Stichprobenumfang, um die gleiche Trennschärfe zu erreichen. Für eine Differenz von 0,3 wird z. B. ein Stichprobenumfang von 49 benötigt, um eine Trennschärfe von 0,8 zu erreichen.
Bei jedem Stichprobenumfang nimmt die Trennschärfe des Tests in dem Maße ab und nähert sich α (Alpha ist das Risiko, dass Äquivalenz behauptet wird, während tatsächlich keine vorliegt), in dem sich die Differenz der unteren bzw. oberen Äquivalenzgrenze nähert.
Trennschärfe für Differenz: | Testmittelwert - Sollwert |
---|---|
Nullhypothese: | Differenz ≤ -0,42 oder Differenz ≥ 0,42 |
Alternativhypothese: | -0,42 < Differenz < 0,42 |
α-Niveau: | 0,05 |
Angenommene Standardabweichung: | 0,332 |
Differenz | Stichprobenumfang | Soll-Trennschärfe | Ist-Trennschärfe |
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0,0 | 7 | 0,8 | 0,805075 |
0,1 | 9 | 0,8 | 0,834590 |
0,2 | 16 | 0,8 | 0,811465 |
0,3 | 49 | 0,8 | 0,802154 |