In welchen Fällen sind in einem Mischungsversuchsplan Unter- und Obergrenze erforderlich?

In der Standardeinstellung erstellt Minitab Einstellungen für einen uneingeschränkten Versuchsplan, so dass für alle Komponenten die Untergrenze gleich 0 und die Obergrenze gleich 1 ist. Bei einigen Mischungsexperimenten sind jedoch für einige oder alle Komponenten Untergrenzen und/oder Obergrenzen erforderlich.
  • Untergrenzen sind erforderlich, wenn eine der Komponenten notwendigerweise in der Mischung enthalten sein muss. Beispielsweise muss Zitronensaft in Limonade enthalten sein.
  • Obergrenzen sind erforderlich, wenn in einer Mischung nicht mehr als ein bestimmter Anteil einer Zutat enthalten sein darf. Beispielsweise darf eine Kuchenbackmischung nicht mehr als 5 % Backpulver enthalten.

Versuchspläne mit Begrenzungen – das sind Versuchspläne, in denen Unter- oder Obergrenzen angegeben sind – führen zu stark korrelierten Koeffizienten. Normalerweise können Sie die Korrelationen zwischen den Koeffizienten verringern, indem Sie die Komponenten in Pseudokomponenten transformieren.

So berechnet Minitab die erreichbaren Obergrenzen, wenn Sie den Standardwert der Untergrenze ändern

Nach dem Ändern des Standardwerts für die Untergrenze einer Komponente müssen die erreichbaren Obergrenzen anderer Komponenten angepasst werden. Insbesondere ist die erreichbare Obergrenze (Oi) für die Komponente i gleich:
  • Oi = Gesamtmischungsmenge - [U1 + U2 + ... + U(i-1) + U(i+1) + ... + Uq], wobei U die Untergrenze und q die Anzahl der Komponenten darstellt

Minitab gibt sowohl die angegebenen Untergrenzen als auch die erreichbaren Obergrenzen aus. Angenommen, Sie verfügen über drei Komponenten und eine Gesamtmischungsmenge von 10. Wenn Sie als Untergrenzen U1 = 0, U2 = 2 und U3 = 1 eingegeben haben, sind die erreichbaren Obergrenzen O1 = 7, O2 = 9 und O3 = 8.