VZÄ
(Vollzeitäquivalent) Ein Maß für die Zeit, die ein Beschäftigter zu einer Aktivität
beiträgt.
Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt das VZÄ
eines Vollzeitbeschäftigten 1, d. h. 40 Stunden. Das VZÄ
einer Halbtagskraft beträgt hingegen 0,5 bzw. 20 Stunden.